Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt hat eine Gewebeprobe (Biopsie oder Operationspräparat) entnommen, um diese mikroskopisch untersuchen zu lassen. Im Folgenden informieren wir Sie transparent über dieses Verfahren, die voraussichtlichen Kosten (basierend auf GOÄ/EBM) und den Zeitrahmen, wann Sie mit den Ergebnissen rechnen können.
Bitte besprechen Sie die finalen Ergebnisse und die sich daraus ergebenden Behandlungsschritte ausschließlich mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.
Bei Fragen zum Ablauf der Untersuchung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team des Pathologischen Institutes
F (04261) 77-20 22

Prof. Dr. med. Iris Bittmann
Chefärztin

Hülya Sari
Sekretariat der Chefärztin
Verfahren: Ihre Gewebeprobe wird in unserem Labor feingeweblich (histologisch) untersucht. Voraussetzung dafür ist die korrekte präanalytische Vorbereitung bei der Probenentnahme hinsichtlich der Fixierung des Gewebes. In unsrem Institut erfolgt die Aufarbeitung der Proben unter Beachtung höchster qualitätsrelevanter Vorgaben, die Anfertigung von mikroskopisch dünnen Schnitten, spezieller Färbungen und die anschließende Beurteilung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Pathologie.
Ziel: Die Untersuchung dient dazu, die Art von Veränderungen (gutartig, bösartig, entzündlich) festzustellen, eine genaue Diagnose zu stellen und die Grundlage für Ihre weitere Behandlung zu schaffen.
Dauer der Analyse: Die reine Analyse im Labor dauert in der Regel zwei Tage. Komplexere Fälle mit zusätzlichen Spezialuntersuchungen (Immunhistochemie, Molekularpathologie) können mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Kosten für das Verfahren richten sich nach den jeweils gültigen Gebührenordnungen für Laborleistungen. Die genauen Kosten hängen vom Umfang der Probe und den notwendigen Zusatzuntersuchungen ab.
Für Privatversicherte (PKV) und Selbstzahler gilt hier die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen als Patientin/Patient oder Ihrer privaten Krankenversicherung. Die Kosten richten sich nach der GOÄ Abschnitt N, Kapitel 4 und variieren je nach Anzahl der Proben und der Komplexität der notwendigen Untersuchungen.
Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten (GKV) werden über die EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) berechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Krankenversicherung auf Basis der Ziffern aus dem Kapitel 19 der EBM. Für Sie fallen in der Regel keine direkten Kosten an.
Wir sind bestrebt, die Befunde so schnell wie möglich, aber auch unter sorgfältiger Beachtung der Patientensicherheit zu erstellen, um Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt eine schnelle Therapieplanung zu ermöglichen.
Befundungsdauer: In der Regel liegt der vollständige, schriftliche Befund innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach Probeneingang im histologischen Labor vor.
Längere Dauer: Bei sehr komplexen Fällen oder notwendigen Zusatzuntersuchungen (Spezialfärbungen, Molekulargenetik) kann die Befundung bis zu ca. 10 Werktage dauern.
Übermittlung: Der Pathologie-Befund wird direkt an Ihre überweisende Ärztin oder Ihren überweisenden Arzt gesendet. Alle zusätzlichen Untersuchungen bekommt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt über gesonderte Zusatzbefunde nachberichtet.