Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Im Rahmen der Ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (kurz ASV) bieten wir Ihnen als Patient:in mit einer Krebserkrankung eine umfassende Betreuung und Zugang zu hochwertigen Diagnostik- und Therapieverfahren. SIe können als Patient:in in diese spezielle Versorgungsform aufgenommen werden, wenn bei Ihnen eine Krebserkrankung in einem der nachfolgenden Bereiche diagnostiziert wurde:

  • Tumore im Magen-Darm-Trakt und der Bauchhöhle
  • Gynäkologische Tumore
  • Tumore der Lunge und des Thorax 

Dabei betreut SIe ein hochspezialisiertes, interdisziplinär arbeitendes Team. Das ärztliche Behandlungsteam besteht aus Expert:innen aus dem Diakonieklinikum, dem MVZ AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM sowie kooperierenden niedergelassenen Fachärzt:innen. Alle Teammitglieder sind für die Behandlung der jeweiligen Erkrankungen besonders qualifiziert. Gemeinsam wird in den wöchentlich stattfindenden interdisziplinären Tumorkonferenzen die Behandlung festgelegt und koordiniert. Bei Bedarf können Psychoonkologie, Sozialdienst, Ernährungsberatung und Physiotherapie hinzugezogen werden.

Die Versorgung im Rahmen der ASV wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, alle erforderlichen Untersuchungen und Behandlungen sind bei uns verfügbar. Wenn Sie noch nicht Patient:innen im Diakonieklinikum in Behandlung sind, benötigen wir eine Überweisung für die ASV von Ihrem:r behandelnden Ärzt:in.

Wir freuen uns, Ihnen mit der ASV sowohl im ambulanten wie auch stationären Bereich die bestmögliche Therapie Ihrer Erkrankung durch ein hochqualifiziertes Team anbieten zu können
 

Kontakt
AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)

Elise-Averdieck-Straße 17
27356 Rotenburg (Wümme)

(04261) 77-28 09

Fragen und Antworten zur ASV

 
Ambulant spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - Was ist das?

Ambulant spezialfachärztliche Versorgung (ASV) - Was ist das?

Die ASV ist ein Angebot für Patient:innen mit bestimmten seltenen oder sehr komplexen Krankheiten mit dem Ziel, deren Versorgung zu verbessern. Das Angebot wird von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen

In der ASV arbeiten Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen in einem Team zusammen, um gemeinsam und koordiniert die medizinische Versorgung zu übernehmen. Alle Teammitglieder haben den Nachweis erbracht, dass sie für die Behandlung Ihrer Erkrankung besonders qualifiziert sind und bereits viele Patient:innen mit dieser Krankheit behandelt haben. Das ASV-Team stellt sicher, dass alle erforderlichen und im Rahmen der ASV erbringbaren Untersuchungen und Behandlungen bei Bedarf verfügbar sind. Wenn nötig, können auch nichtärztliche Berufsgruppen und soziale Dienste hinzugezogen werden.

 
Was umfasst die Versorgung in der ASV?

Was umfasst die Versorgung in der ASV?

Die Versorgung in der ASV betrifft immer nur die Erkrankung, auf deren Behandlung das jeweilige ASV-Team spezialisiert ist. Auch Beschwerden, die in direktem Zusammenhang mit der Behandlung in der ASV stehen (Therapienebenwirkungen, Komplikationen und akute unerwünschte Behandlungsfolgen), werden dort behandelt. Eine darüberhinausgehende medizinische Versorgung erfolgt außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen.

 
Wie bekomme ich Zugang zur ASV?

Wie bekomme ich Zugang zur ASV?

Für die medizinische Versorgung in der ASV ist in der Regel eine Überweisung notwendig. Der:die überweisende Haus- bzw. Fachärzt:in wird Rücksprache mit einem in Frage kommenden ASV-Team halten und gegebenenfalls einen ersten Termin vereinbaren. Eine ASV kann zudem von einer Krankenhausärzt:in am Ende eines Krankenhaushausaufenthaltes veranlasst werden.

 
Darf man sein ASV-Team frei wählen?

Darf man sein ASV-Team frei wählen?

Grundsätzlich ja, auch ein Wechsel während einer bereits begonnenen ASV-Betreuung ist möglich. Die Wahlmöglichkeit kann aber dadurch eingeschränkt sein, dass es keine weiteren ASV-Teams für die betreffende Erkrankung in der Nähe gibt.

 
Benötige ich eine Überweisung?

Benötige ich eine Überweisung?

Wenn Sie bereits Patient:in bei uns sind und von Ihrer Erkrankung her die Grundvoraussetzung für eine Aufnahme in ASV erfüllen, benötigen sie keine Überweisung. Ansonsten benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem:r Hausärzt:in oder einem:r niedergelassenen Fachärzt:in. Diese Überweisung ist sechs Monate gültig.

 
Wer ist in dem ASV-Team mein Ansprechpartner und wer entscheidet?

Wer ist in dem ASV-Team mein Ansprechpartner und wer entscheidet?

Das ASV-Team wird von einem:r Fachärzt:in des Krankenhauses geleitet. Gemeinsam mit weiteren Fachärzt:innen, die für die Behandlung Ihrer Erkrankung notwendig sind, bilden sie das Kernteam. Sofern medizinisch erforderlich, werden vom Kernteam weitere Fachärzt:innen oder auch Psychotherapeut:innen hinzugezogen.

Erste:r Ansprechpartner:in ist die fachärztliche Abteilung mit dem:der behandelnden Ärzt:in. Er:Sie koordiniert die Behandlung und sorgt für eine fachübergreifende Abstimmung der Teammitglieder.

 
Welche zusätzlichen Unterstützungsangebote gibt es?

Welche zusätzlichen Unterstützungsangebote gibt es?

Das ASV-Team informiert über Angebote, die beim täglichen Umgang mit der Erkrankung hilfreich sein können. Hierzu zählen zum Beispiel Angebote von Selbsthilfeorganisationen, sozialen Diensten und nichtärztlichen Berufsgruppen.

 
Wie lange dauert die Behandlung in der ASV?

Wie lange dauert die Behandlung in der ASV?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Art der Erkrankung und der notwendigen Therapie ab. Es kann sein, dass die Untersuchungen Klarheit zur genauen Diagnose schaffen und die weitere medizinische Versorgung dann wieder außerhalb der ASV erfolgt. Oder es kann erforderlich sein, dass die Behandlung durch das ASV-Team über mehrere Monate oder Jahre weitergeführt wird.

Die Patient:innen können sich jederzeit dafür entscheiden, ihre Behandlung außerhalb der ASV in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen.

 
Was passiert bei Beendigung der ASV?

Was passiert bei Beendigung der ASV?

Zum Abschluss der Behandlung in der ASV erhalten die Patienten eine schriftliche Information über die Ergebnisse der Behandlung und das weitere Vorgehen.

Die weiterbehandelnden Ärzt:innen werden über die bisherigen Maßnahmen und Therapien und über die notwendigen weiteren Behandlungsschritte informiert.

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