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Für Fragen, Informationen etc. stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Labor
Montag bis Freitag 7.00 Uhr - 15.30Uhr

Ärzte und Sekretariat
Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 16.30 Uhr

Die notwendigen Telefonnummern finden Sie unter dem Menüpunkt Team

Klinische Obduktion

Unser Institut führt Obduktionen durch, wenn ein Auftrag in Form eines Sektionsantrages in unserem Institut eintrifft, der vom behandelnden Arzt gestellt wurde und der Leichnam nicht von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt ist. Die Annahme einer natürlichen Todesursache und eine Einverständniserklärung der Angehörigen sind Voraussetzung. Der Begleitschein für Verstorbene (=Sektionsantrag) muss vollständig ausgefüllt sein, der Wunsch einer Obduktion muss klar erkennbar angegeben werden. Die Anträge können Sie als PDF-Datei herunterladen, oder in unserm Institut bestellen >>

Wir führen Obduktionen nicht nur in unserem Haus aus sondern auf Wunsch auch in den Krankenhäusern der Umgebung.

Bei Fragen zu den Modalitäten von Obduktionen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Achtung!
Bei Vorliegen oder Verdacht eines außergewöhnlichen (nichtnatürlichen) Todesfalles wird dies den zuständigen Stellen gemeldet (Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsmedizin). Der Leichnam wird im Falle eines Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und darf nicht durch unser Institut obduziert werden.

Außergewöhnlicher Todesfall:
Nichtnatürlicher Todesfall= gewaltsamer oder auf Gewalt verdächtiger Tod, z.B. Unfall, Suizid, Delikt, aber auch Tod nach einem Behandlungsfehler. Auch bei einer Vergiftung liegt ein gewaltsamer Tod vor.
Ein nichtnatürlicher Tod könnte ebenso bei plötzlichen und unerwarteten Todesfällen vorliegen, bei denen jedoch äußerlich nichts auf einen gewaltsamen Tod hindeutet.