Epilepsie und Lebensführung
Im Grunde können Menschen mit Epilepsie ihr Leben in weiten Teilen so weiter führen, wie sie es vor der Diagnosestellung getan haben. Allerdings sollten Betroffene Situationen meiden, bei denen es im Falle eines Anfalls zu einer Gefährdung von sich und anderen kommen kann. Beispielsweise ist das Ausüben von Extremsportarten (z.B. Tauchen, Fallschirmspringen etc.) mit erheblichen Risiken im Falle eines Anfalls verbunden. Schwimmen sollten Betroffene möglichst nur in Begleitung von Personen, die im Notfall eine Rettung und Bergung im Wasser gewährleisten können. Individuelle Gefährdungsrisiken sollten Betroffene unbedingt mit ihrem Arzt besprechen und ggf. nach Alternativen suchen. Unter Beachtung einiger Vorsichtsmaßnahmen stellen Reisen i.d.R. kein größeres Problem dar. Betroffene sollten einen ausreichend großen Vorrat an Medikamenten bei sich führen. Bei Auslandsreisen kann der internationale Epilepsieausweis hilfreich sein. Das Bestellformular finden Sie hier >>
Ein oft schwerwiegendes Problem für Betroffene sind Einschränkungen in der Verkehrstauglichkeit. Aufgrund des erheblichen Risikos der Selbst- und Fremdgefährdung durch Anfälle im Straßenverkehr hat der Gesetzgeber bei Epilepsie und anderen Anfallserkrankungen hohe Hürden für die Fahrtauglichkeit festgelegt. Die Ausnahmeregelungen von der Fahruntauglichkeit sehen prinzipiell die Freiheit von solchen Anfällen voraus, welche die Steuerungsfähigkeit des Patienten einschränken können. Die Dauer des geforderten anfallsfreien Intervalls richtet sich dabei zum einen nach der Art des zu führenden Fahrzeugs (z.B. PKW oder LKW) zum anderen nach der Art der epileptischen Anfälle und in Teilen nach der Behandlung (z.B. medikamentös oder operativ). Aufgrund der erheblichen sozialen, gesundheitlichen und nicht zuletzt juristischen Konsequenzen sollten Betroffene die Frage ihrer individuellen Verkehrstauglichkeit frühzeitig mit ihrem Arzt besprechen. Bis zur entgültigen Klärung sollten Patienten auf keinen Fall ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr führen da im Zweifelsfall jeglicher Versicherungsschutz erlischt und etwaige, durch Unfälle verursachte Kosten unabhängig ob durch einen Anfall bedingt oder nicht ggf. vom Betroffenen persönlich getragen werden müssen.
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