Die Schwangerschaft
Jede Frau hat vom Beginn Ihrer Schwangerschaft und die ersten Wochen nach der Geburt Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Begleitung durch eine Hebamme kann parallel zur Betreuung durch den Frauenarzt in Anspruch genommen werden.
Zu den Aufgaben der Hebamme gehören:
- Beratung und Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Schwangerenvorsorge
- Blutdruckmessung, Urinuntersuchungen
- Vaginale Untersuchung und Abstrichentnahme
- Individuelle Beratung zu Ernährung, Sexualität, Geburtsvorbereitung u.v.m.
- Geburtsvorbereitung
- Geburt
- Wochenbettbetreuung
Auskunft und Telefonnummern über: 04261 77-24 20
oder unter www.hebammen-niedersachsen.de


